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Neue Norm für Chemikalienschutzhandschuhe

Neue Norm für Chemikalienschutzhandschuhe

Ab dem 21. April 2018 hebt die neue Regelung (EU) 2016/425 die bestehende Richtlinie 89/686/EWG für persönliche Schutzausrüstung nach einer Übergangszeit von einem Jahr auf. Damit geht auch eine Normänderung für Chemikalienschutzhandschuhe einher. Schutzhandschuhe müssen fortan die Anforderungen der EN ISO 374-1:2016 erfüllen. Was sich damit für den Anwender konkret ändert und welche Auswirkungen dies hat, erläutern wir im Folgenden.

EN ISO 374 ÜbersichtDie EN ISO 374 „Schutzhandschuhe für gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen“ umfasst die folgenden Normen:

EN ISO 374-1:2016: Terminologie und Leistungsanforderungen für chemische Risiken EN ISO 374-2:2014: Bestimmung des Widerstandes gegen Penetration EN 16523-1:2015: Bestimmung des Widerstandes gegen die Permeation EN ISO 374-4:2013: Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation EN ISO 374-5:2015: Terminologie und Leistungsanforderungen für Risiken durch Mikroorganismen

Das hat sich geändert

Zur EN ISO 374-1 sind drei wesentliche Änderungen zu erwähnen. Der Prüfkatalog wird von 12 auf 18 Chemikalien erweitert. Zudem werden Schutzhandschuhe, abhängig von der Permeationsbeständigkeit, nun in den drei Klassen A (mind. 6 Prüfchemikalien), B (mind. 3 Prüfchemikalien) und C (mind. 1 Prüfchemikalie) typisiert. In Korrelation dazu wird die Kennzeichnung auf dem Handschuh angepasst. Der Erlenmeyerkolben bleibt erhalten, wird aber nun mit abweichender Anzahl an Buchstaben für die jeweiligen Prüfchemikalien ergänzt. Das Becherglas für „wasserfeste Schutzhandschuhe mit geringem Schutz gegen chemische Gefahren“ entfällt ersatzlos.

Änderungen zu EN ISO 374-1Zur EN 374-2:2014 liegen keine bedeutenden Änderungen vor. Die EN 374-3:2003 wurde durch die EN 16523-1:2015 ersetzt, allerdings ohne bedeutende Auswirkungen auf das Prüfverfahren.

Neu ist die EN 374-4:2013 zur Bestimmung des Widerstandes gegen Degradation durch Chemikalien. Hier werden Veränderungen wie Versprödung, Quellung und Schrumpfung des Handschuhmaterials berücksichtigt, die durch Chemikalien verursacht werden können. Gemessen wird die Degradation anhand der Durchstichfestigkeit nach einem Kontakt mit der Testchemikalie für 60 Minuten im Vergleich zu der Durchstichfestigkeit des Referenzmaterials. Das Ergebnis muss in der Gebrauchsanleitung zum Produkt angegeben werden.

Durfte vorher ab einem AQL-Wert unter 1,5 (Penetrationsfestigkeit) pauschal das Microorganismen-Piktogramm verwendet werden, wird der Schutz vor Bakterien, Pilzen und Viren nun genauer geprüft. Der neue Teil EN 374-5:2015 schreibt nun zwei separate Testverfahren zur Prüfung der Schutzfunktion Microorganismen vor. Der Schutz gegen Bakterien und Pilze wird gemäß EN 374-2:2014 mittels Test auf Leckagedichtigkeit geprüft. Da Viren kleiner als Bakterien sind, muss die Schutzwirksamkeit des Handschuhs zusätzlich gemäß ISO 16604 (Verfahren B) geprüft werden. Dazu erfolgt nach der Prüfung auf Leckagedichtigkeit zusätzlich eine Musterentnahme im Innenhandbereich und ab einer Länge über 40 cm auch im Stulpenbereich des Handschuhs. Die Kennzeichnung wurde entsprechend angepasst und erfolgt nun über zwei neue Piktogramme.

Kennzeichnung zu EN ISO 374-5Auswirkungen der Norm für den Anwender

In erster Linie wird der Anwender die Auswirkungen an der neuen Kennzeichnung der Schutzhandschuhe bemerken. Durch die neue Norm soll der Anwender Schutzhandschuhe besser vergleichen können. Dabei sollte aber erwähnt werden, dass die meisten Chemikalienschutzhandschuhe ohnehin der Typklasse A zugeordnet werden können. Mit Klasse B und C werden dann lediglich noch dünne Einweghandschuhe unterschieden und typisiert.

Grundsätzlich bringt die neue Norm für den Anwender die Gewissheit, dass alle Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken einer einheitlichen Zertifizierung unterliegen.

Die Norm bringt eine bessere Vereinheitlichung und schafft mehr Transparenz. Bei der Auswahl eines geeigneten Chemikalienschutzhandschuhs steht aber nach wie vor die Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Arbeitsplatzes sowie der vorherrschenden Einsatzbedingungen an erster Stelle. „In Kooperation mit den Herstellern bieten wir unseren Kunden dazu eine umfassende Anwendungsberatung“, berichtet Annika Huintjes. „Unter Berücksichtigung der erforderlichen Schutzleistung finden wir stets die passende Lösung.“

Sie wollen mehr über Chemikalienschutzhandschuhe erfahren? Dann wenden Sie sich an unsere Spezialistin für Handschutz: Frau Annika Huintjes, Tel. 02361 5805-94, huintjes@schloemer24.de

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