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Endlich mehr Lärm um Gehörschutz

Endlich mehr Lärm um Gehörschutz

Dass die Gesundheit von Mitarbeitern bei extremen Umgebungstemperaturen oder in luftigen Höhen in Gefahr ist, liegt auf der Hand. Dass von Lärm ein ebenso hohes Risiko ausgeht, ist nicht so offensichtlich. Um Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden durch Lärm langfristig zu schützen, hat die Europäische Union in der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 den Gehörschutz in die Risikokategorie 3 hochgestuft.

Spezialistin für Gehörschutz„Lärm ist eine verzögerte Verletzung. Daher wird Lärm nicht sofort als Gefahr erkannt“, sagt Kristin Stepputtis, Produktmanagerin für den Bereich Gehörschutz bei Schloemer. Der Hörverlust durch gefährlichen Lärm baut sich meist über viele Jahre auf. Denn Lärm von über 80 Dezibel über einen Zeitraum von acht Stunden pro Tag kann Hörzellen für immer zerstören und über die Jahre zu Taubheit führen. Im Vergleich: Staubsauger und Straßenverkehr liegen bei 80 Dezibel (dB), Handbohrer bei knapp 100 dB, Kettensägen und Hammerbohrer bei 110 dB, ein Flugzeugstart bei 140 dB. Daher galt schon vor der neuen PSA-Verordnung, dass Mitarbeitern ab 80 dB ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden muss und dieser ab 85 dB getragen werden muss.Lärmskala

Praktische Hilfen für Ihre Gehörschutz-Unterweisungen

Die EU-Verordnung 2016/425, die im März 2016 beschlossen wurde, soll ab 21. April 2018 die PSA-Richtlinie 1989 ersetzen. Dass Lärm der höchsten Risikokategorie 3 zugeordnet wurde, bringt weitere Pflichten mit sich – für alle Akteure: Arbeitgeber müssen Lärmbereiche kennzeichnen, nach Möglichkeit Lärmminderungsmaßnahmen vornehmen sowie für das sachgemäße Tragen des Gehörschutzes unter anderem durch praktische Unterweisungen sorgen. Um Unternehmen bei ihrer Schulungspflicht zu unterstützen, können Kunden „Aufklärungs-Plakate“ kostenlos bei Schloemer bestellen. Sie benötigen Unterstützung für Schulungen vor Ort? Kristin Stepputtis stellt gerne den Kontakt zu einem Hersteller her, der die Anwender vor Ort im Umgang mit seinen Gehörschutzprodukten schult.

Hier gibt es hilfreiches Informationsmaterial rund um das Thema Gehörschutz direkt zum Herunterladen:

3M Download

Honeywell Download

Honeywell Lärmthermometer

Honeywell KapselgehörschutzHoneywell Gehörschutzstöpsel

Neue Pflichten für Händler

Mit der neuen Verordnung wird der Händler zukünftig auch im Bereich PSA-Gehörschutz noch stärker in die Pflicht genommen. Das heißt: Qualitätssicherung, CE-Kennzeichnung und Unterlagen werden von Schloemer erneut geprüft, korrekte Lagerung und Transport verantwortet sowie Prüfdokumentationen und Unterlagen zur Rückverfolgung des Produktes 10 Jahre lang aufbewahrt. Diese Prozesse gehören bei Schloemer zum Tagesgeschäft, insbesondere dann, wenn es um persönliche Schutzausrüstung geht, die gegen tödliche, ernste oder irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen. Zukünftig werden sie also auch auf Gehörschutzprodukte angewandt, die nach der neuen Verordnung vom Hersteller in Verkehr gebracht werden.

Beim Gehörschutz arbeitet Schloemer mit Herstellern zusammen, die höchste Qualitätsstandards nachweisen können – und das seit vielen Jahren. Mehr als 100 unterschiedliche Gehörschutzartikel lagert Schloemer. Denn den einen Gehörschutz für alle Mitarbeiter gibt es nicht.

Sie benötigen Broschüren oder Poster in gedruckter Form oder hätten gerne Unterstützung für eine Schulung in Ihrem Betrieb? Dann wenden Sie sich an unsere Spezialistin für Gehörschutz: Frau Kristin Stepputtis, Tel. 02361 5805-426, stepputtis@schloemer24.de

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